Die Kosten für die Behandlungen werden normalerweise von den privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe und der
Postbeamtenkasse übernommen. Auch die privaten Zusatzversicherungen zahlen ganz oder anteilig, wenn ein Heilpraktikertarif abgeschlossen wurde.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten bzw. bezuschussen osteopathische Behandlungen teilweise. Die Erstattungspraxis
ändert sich jedoch häufig. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenkasse.